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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(ABGs)

Alle personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
nea recruiting gmbh wird folgenden Text im Kurzen nea genannt.

1. Geltungsbereich

  • nea‘s AGB gelten für alle abgeschlossenen Verträge mit nea‘s Auftraggebern. Die AGB gelten, sobald nea mündlich oder schriftlich mit nea’s Auftraggebern einen Vertrag eingehen. Es gelten ausschließlich nea‘s AGB, die AGB der Auftraggeber gelten nur, wenn dies schriftlich von nea anerkannt wird.

  • Diese AGB gelten mit Vertragsabschluss als angenommen.

2. Vertragsabschluss

  • Ein Vertragsabschluss mit nea entsteht durch die mündliche oder schriftliche Zusage durch den Auftraggeber.

3. Informationspflicht

  • Auftraggeber und Bewerber sind verpflichtet, Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, unverzüglich und vollständig vorzulegen.

  • Falls sich ein Bewerber bei nea’s Auftraggeber bereits beworben hat, ist nea sofort in Kenntnis zu setzen.

4. Leistungsbeschreibung

  • nea übernimmt die gezielte und sorgfältige Suche nach qualifizierten Experten, Fachkräften und Führungskräften, insbesondere in den Bereichen IT & Finance.

  • nea übernimmt den gesamten Recruiting Prozess, von der Suche, Vorselektion geeigneter Kandidaten bis hin zur Vorstellung der von nea ausgewählten Kandidaten, anhand eines Kandidatenprofils.

  • nea deckt sowohl die Suche nach Kandidaten in der Festanstellung als auch die Suche nach Freelancern ab.

  • Personalvermittlung: Gezieltens Suchen nach qualifizierten Fachkräften im Bereich IT und Finance sowie die Abwicklung des Recruiting-Prozesses.

  • Freelancer: Gezieltens Suchen nach qualifizierten Selbständigen in den Bereichen IT und Finance sowie die Abwicklung bis zum Projektstart.

5. Wichtig für die gemeinsame Zusammenarbeit:

  • nea‘s Kandidatenprofile (selbstständige Experten oder Experten in Festanstellung) bleiben 12 Monate bei den Auftraggebern „aktiv“. Wenn innerhalb dieser 12 Monate eine Besetzung dieses Kandidatenprofils beim Auftraggeber zustande kommt, unabhängig von der Position, wird nea’s Honorar fällig. Sollte innerhalb dieser 12 Monate ein anderer Dienstleister diesen Kandidaten vorstellen, oder der Kandidat des Profils sich selbst bei nea’s Auftraggeber bewirbt, und es zur Besetzung kommt, wird diese Besetzung als Besetzung durch nea angesehen und das volle Honorar ist vom Auftraggeber an nea fällig.

  • Um eine effiziente Zusammenarbeit sicherstellen zu können, verpflichtet sich nea’s Auftraggeber, innerhalb von spätestens 7 Werktagen Feedback zum jeweiligen erhaltenen Kandidatenprofil zu geben. Dies kann schriftlich oder telefonisch erfolgen.

  • Zusätzlich muss eine konkrete Stellenausschreibung an nea übermittelt werden, sollten allerdings gravierende Änderungen an dieser vorgenommen werden, ist nea unverzüglich, schriftlich oder mündlich zu informieren.

  • Weiters ist bei jeder neuen Position ein Stellenbriefing mit nea durchzuführen um eine zielgerichtete Suche für den Auftraggeber durch nea zu ermöglichen.

6. Kündigung

  • Beide Parteien sind berechtigt, jederzeit, ohne Angabe von Gründen, Aufträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 7 Tagen aufzukündigen.

  • Ansprüche des Auftraggebers aufgrund einer solchen Kündigung sind ausgeschlossen.

  • Bei Zahlungsverzögerung oder Verschlechterung der Bonität des Auftraggebers ist nea dazu berechtigt, die Leistung gänzlich, nach vorheriger, schriftlicher Ankündigung, einzustellen.

7. Vergütung & Zahlungskonditionen

  • Die Vergütung regelt die Höhe des an nea zu leistenden Honorars.

  • Das Honorar beträgt in der Regel 25% des Jahresbruttozielgehaltes, ist am Tag der Vertragsunterzeichnung, des vom Auftraggeber ausgewählten Kandidaten, an nea fällig.

  • Die Mindestpauschale einer Besetzung durch nea beträgt 10.000 EUR.

  • Die Berechnung des Honorars erfolgt anhand des vereinbarten Bruttojahreszielgehalts (inkl. 13. und 14. Gehalt, Prämien, Provisionen). Der Auftraggeber verpflichtet sich, nea unverzüglich über den Tag der Vertragsunterzeichnung zu informieren und das tatsächliche Bruttojahreszielgehalt bekannt zu geben.

  • Zahlung des Honorars wird am Tag der Unterschrift fällig – 14 Tage Zahlungsziel.

  • Verzugszinsen in der Höhe von 1,5% pro Monat ab dem Tag der Fälligkeit, sowie Mahnspesen in Höhe von 15 EUR/Mahnung.

8. Leistungserbringung durch Dritte

  • nea ist nicht zur höchstpersönlichen Leistungserbringung verpflichtet, sondern berechtigt, ihre Leistung durch Dritte zu erbringen.

9. Besondere Bestimmungen Freelancer

  • Sollte nea‘s Freelancer vom Auftraggeber in eine Festanstellung übernommen werden, wird das volle Honorar von 25% des geplanten Jahresbruttozielgehalts, von nea in Rechnung gestellt.

  • nea übernimmt keine Haftung für die Ausführung der Projektarbeit, eine bestimmte Leistung oder auch für einen bestimmten Erfolg. Lediglich dafür, dass die Ausführung der Tätigkeiten von qualifizierten Experten verrichtet und redlich bemüht wurde.

  • Sollten Mängel in der Zusammenarbeit mit nea’s Freelancern auftreten, muss nea unverzüglich über dies informiert werden. Die Information muss schriftlich erfolgen, bei Unterlassung sind Ansprüche gegen nea ausgeschlossen.

  • nea’s Freelancer dürfen innerhalb von 12 Monaten nicht abgeworben werden.

  • nea ist zu jederzeit ausschließlicher Ansprechpartner und Vertragspartner der Auftraggeber, auch wenn nea‘s Freelancer die Leistung im Projekt erbringt.

10. Haftung

  • nea’s Dienstleistung ersetzt in keinem Fall eine sorgfältige Prüfung der Kandidaten durch den Auftraggeber.

  • nea stellt die persönlichen Angaben der Bewerber sorgfältig zusammen, lehnt aber jegliche Verantwortung in Bezug auf die gemachten Aussagen und hinsichtlich der Ausführung der zukünftigen Tätigkeit des Kandidaten ab.

  • Personalvermittlung: Nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags zwischen nea’s Kandidaten und nea’s Auftraggeber, übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für die getroffene Kandidatenwahl.

  • Freelancer: Nach Unterzeichnung des Projektvertrags zwischen nea und Auftraggeber, übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für die getroffene Expertenwahl.

  • Weder für die getroffene Wahl des Auftraggebers, hinsichtlich der Anstellung des Kandidatens, noch hinsichtlich des Vorliegens der arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Bewilligungen, die notwendig sind, um berechtigt für den Auftraggeber zu arbeiten, trifft nea keine Haftung.

  • Von nea kann keine Haftung dafür übernommen werden, dass kein für den Auftraggeber geeigneter Kandidat innerhalb einer Zeitspanne gefunden wird.

  • nea haftet nur für grobe Fahrlässigkeit.

11. Geheimhaltung, Vertraulichkeit & Datenschutz

  • nea’s Auftraggeber verpflichtet sich, die Informationen und Daten von nea’s Kandidatenprofilen vertraulich zu behandeln.

  • Alle Informationen und Unterlagen von nea’s Kandidaten, müssen, auch wenn es zu keiner Besetzung des Kandidaten bei nea’s Auftraggeber kommt, umgehend an nea retourniert werden!

  • Informationen und Unterlagen von nea’s Kandidaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

  • Referenzauskünfte können nur durch nea eingeholt werden.

  • nea haftet nicht für Arbeitsverhalten oder Arbeitsergebnisse.