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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(ABGs)

In diesen AGB wird genderneutrale Sprache verwendet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Die nea recruiting gmbh wird im Folgenden „nea“ genannt.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten mit Abschluss des jeweiligen Vertrags zwischen nea und dem Auftraggeber als vereinbart und verbindlich. Der Auftraggeber bestätigt, diese AGB spätestens bei Vertragsabschluss zur Kenntnis genommen zu haben.

1.2 Individuell vereinbarte Spezialkonditionen, Nebenabreden oder abweichende Regelungen, die in einem Angebot, Vertrag oder einer schriftlichen Vereinbarung zwischen nea und dem Auftraggeber festgehalten sind, haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsabschluss

2.1 Ein Vertrag zwischen nea und dem Auftraggeber kommt durch eine schriftliche oder mündliche Beauftragung des Auftraggebers sowie deren Annahme durch nea zustande.

3. Informationspflicht

3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, nea alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Angaben vollständig und unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

3.2 Der Auftraggeber hat nea unverzüglich darüber zu informieren, wenn sich ein von nea vorgestellter Kandidat bereits zuvor beim Auftraggeber beworben hat oder dem Auftraggeber bereits bekannt war

4. Leistungsbeschreibung

4.1 nea erbringt Dienstleistungen im Bereich Personalvermittlung und Freelancer-Vermittlung, insbesondere in den Bereichen IT und Tech.

4.2 Die Leistungen von nea umfassen insbesondere:

  • Analyse des Anforderungsprofils,
  • gezielte Suche und Ansprache geeigneter Kandidaten,
  • Vorselektion und qualitative Bewertung,
  • Vorstellung geeigneter Kandidaten anhand eines Kandidatenprofils.

5. Wichtig für die gemeinsame Zusammenarbeit:

5.1 Die von nea erstmals vorgestellten Kandidatenprofile unterliegen dem First-Come-First-Serve-Prinzip. Ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Übermittlung an den Auftraggeber gilt nea für einen Zeitraum von 12 Monaten als ursächlich vermittelnder Dienstleister für den jeweiligen Kandidaten.

Kommt innerhalb dieses Zeitraums zwischen dem Auftraggeber (oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen) und dem vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zustande, gilt diese Besetzung – unabhängig von der konkreten Position oder Vertragsart – als durch nea initiiert.

In diesem Fall entsteht der volle Honoraranspruch von nea gemäß Punkt 7 dieser AGB.

Der Honoraranspruch besteht auch dann, wenn der Kandidat innerhalb dieses Zeitraums

  • über einen Dritten erneut vorgestellt wird oder
  • sich eigenständig beim Auftraggeber bewirbt.

6. Kündigung

6.1 Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Auftrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 7 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

6.2 Bereits entstandene Honoraransprüche an nea bleiben von der Kündigung unberührt.

7. Vergütung & Zahlungskonditionen

7.1 Das Vermittlungshonorar beträgt – sofern nicht anders vereinbart – 25 % des vereinbarten Bruttojahreszielgehalts des vermittelten Kandidaten.

7.2 Das Bruttojahreszielgehalt umfasst sämtliche fixen und variablen Entgeltbestandteile, einschließlich Sonderzahlungen, Prämien und Provisionen.

7.3 Das Honorar wird mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrags bzw. Projektvertrags zwischen Auftraggeber und Kandidaten fällig.

7.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

7.5 Die Mindestpauschale pro erfolgreicher Vermittlung beträgt EUR 10.000, – zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

7.6 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat sowie Mahnspesen in Höhe von EUR 15,– pro Mahnung verrechnet.

8. Besondere Bestimmungen Freelancer

8.1 Wird ein durch nea vermittelter Freelancer innerhalb von 12 Monaten nach Projektende vom Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen in ein Angestelltenverhältnis übernommen, entsteht ein Honoraranspruch gemäß Punkt 7.

8.2 nea haftet nicht für die konkrete Ausführung der Projektleistung oder einen bestimmten Projekterfolg.

8.3 Beanstandungen hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Freelancern sind nea unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

8.4 Eine direkte Abwerbung von durch nea vermittelten Freelancern innerhalb von 12 Monaten ist unzulässig.

8.5 nea bleibt während der gesamten Projektlaufzeit alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.

9. Haftung

9.1 nea haftet ausschließlich für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.

9.2 nea übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der von Kandidaten gemachten Angaben oder für deren zukünftige Leistung.

9.3 Die Prüfung der fachlichen, persönlichen sowie rechtlichen Eignung eines Kandidaten obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.

10. Geheimhaltung, Vertraulichkeit & Datenschutz

10.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, insbesondere Kandidatenprofile, streng vertraulich zu behandeln.

10.2 Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von nea unzulässig.

10.3 Nicht verwendete Unterlagen sind nach Abschluss des Auswahlprozesses unverzüglich an nea zurückzugeben oder nachweislich zu löschen.

10.4 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO).

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Wien.

11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

11.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.